FAQ / Tipps

1. An welche Personen richtet sich Ihr Service?
2. Kann ich mich auf Ihre Diskretion verlassen?
3. Wie kann ich mich bei verschiedenen Unternehmen auf gut Glück bewerben?
4. Den Lebenslauf habe ich schon - erstellen Sie auch nur ein neues Anschreiben?
5. Speichern Sie meine Bewerbung?
6. Mein Lebenslauf ist lückenhaft und ich habe mehrmals den Beruf gewechselt ...
7. Soll ich vor der schriftlichen Bewerbung im Unternehmen anrufen?
8. Welche Bewerbungsfristen muss ich einhalten?
9. Werden Bewerbungsfotos heutzutage eingescannt?
10. Werden denn überhaupt noch Bewerbungsfotos verwendet?
11. Kann ich ein Preislimit mit Ihnen vereinbaren?
12. Kostet die telefonische Beratung etwas?
13. Mein letzter Arbeitgeber erstellt kein Zeugnis. Ich soll selbst einen Entwurf liefern!
14. Sind die Unterlagen, die Sie für mich erstellen, einwandfrei?
1. An welche Personen richtet sich Ihr Service?
Unser Service richtet sich an Menschen, die über eine gute Qualifikation verfügen und sich beruflich verändern möchten: Fach- und Führungskräfte, Studierende, Auszubildende, Arbeitsuchende, Berufsum- und Wiedereinsteiger. Für all diese Personen entwickeln wir eine zielgerichtete Strategie und erstellen individuelle Bewerbungsunterlagen.
2. Kann ich mich auf Ihre Diskretion verlassen?
Jede Bewerbung behandeln wir absolut vertraulich. Wir versenden Unterlagen nur an Sie, Ihre private E-Mail-Adresse oder Anschrift und bei Telefonaten sprechen wir ausschließlich mit Ihnen über den Zweck des Anrufes.
3. Wie kann ich mich bei verschiedenen Unternehmen auf gut Glück bewerben?
Wir entwerfen für Sie eine Initiativbewerbung. Das kann zum Beispiel eine Blindbewerbung bei einem Unternehmen Ihrer Wahl sein oder auch eine Kurzbewerbung in Form eines aussagekräftigen Profils.
4. Den Lebenslauf habe ich schon – erstellen Sie auch nur ein neues Anschreiben?
Wir entwerfen und gestalten ein Anschreiben, das genau auf Sie und die gewünschte Stelle zugeschnitten ist. Sollte der Lebenslauf einen eindeutigen Optimierungsbedarf erkennen lassen, geben wir Ihnen Tipps zur inhaltlichen und formalen Aufwertung.
5. Speichern Sie meine Bewerbung?
Ihre Unterlagen werden von uns zwei Jahre im Computer gespeichert. So sind die Anpassung des Anschreibens und die Aktualisierung des Lebenslaufs ohne großen Aufwand innerhalb kurzer Zeit für weitere Bewerbungen möglich. Sollten Sie keine Speicherung wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit.
6. Mein Lebenslauf ist lückenhaft und ich habe mehrmals den Beruf gewechselt ...
Eine geschickt aufgebaute, gut formulierte und optisch ansprechende Bewerbung ist für Sie besonders wichtig. Wir bringen Ihre Qualifikation auf den Punkt und finden den roten Faden in Ihrer Biographie.
7. Soll ich vor der schriftlichen Bewerbung im Unternehmen anrufen?
Wenn eine Telefonnummer und ein Ansprechpartner in der Stellenanzeige genannt werden, bietet sich Ihnen die Chance, vorab weiterführende Informationen zu erfahren und sich bereits als interessanter Bewerber zu profilieren. Gern bereiten wir das Gespräch mit Ihnen vor.
8. Welche Bewerbungsfristen muss ich einhalten?
Früher galt: Die Bewerbung sollte spätestens eine Woche nach Erscheinen der Stellenanzeige eingehen. Heute können Fristen, die in der Anzeige genannt werden, problemlos ausgenutzt werden. Ohne Fristangabe werden 14 Tage bis zum Eingang der Bewerbung in den meisten Branchen akzeptiert, während Führungskräfte und Spezialisten sich deutlich mehr Zeit lassen können.
9. Werden Bewerbungsfotos heutzutage eingescannt?
Ja, wenn Sie eine Online-Bewerbung verschicken wollen und keine Digitalfotos von sich haben. In Bewerbungsmappen werden häufig klassische Papierabzüge verwendet, wobei auch hier schon Fotodateien eingebunden werden können, sofern das Druckresultat einwandfrei ist. Es ist jedoch zu empfehlen, den Fotografen um die Fotodatei zu bitten, da diese meist eine bessere Qualität hat als ein gescanntes Foto.
10. Werden denn überhaupt noch Bewerbungsfotos verwendet?
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom August 2006, zuletzt geändert im Februar 2009, ist es, eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Da einige dieser Merkmale an einem Foto abgelesen werden können, darf der Arbeitgeber kein Foto mehr anfordern. Allerdings, sofern nicht ausdrücklich anders in der Stellenanzeige vermerkt, dürfen Sie Ihrer Bewerbung ein Foto beifügen. Die meisten deutschen Arbeitgeber erwarten auch noch, dass die Bewerbungsunterlagen ein Foto enthalten.
11. Kann ich ein Preislimit mit Ihnen vereinbaren?
Ja. Für die Erstellung von Bewerbungsunterlagen kann ein Preislimit vereinbart werden. Wenn Sie von uns ein Angebot erhalten, verstehen wir dies ohnehin als Kostenobergrenze, an die wir uns halten, sofern Sie uns nicht während der Bearbeitung weitere Arbeiten, zum Beispiel die Erstellung zusätzlicher Anschreiben, in Auftrag geben. Auch für ein Training oder andere Beratungsleistungen können feste Preise vereinbart werden.
12. Kostet die telefonische Beratung etwas?
Im Bewerbungsprozess treten häufig Fragen zu verschiedensten Themen über einen längeren Zeitraum auf. Sehr gern stehen wir Ihnen für die Besprechung dieser Themen telefonisch zur Verfügung. Wir rechnen die Beratungszeit im 10-Minuten-Takt zu unserem üblichen Stundensatz ab.
Wenn wir für Sie Bewerbungsunterlagen erstellen, können Sie im Vorgespräch oder auch nach Fertigstellung der Unterlagen alle Fragen stellen, die bei der Weiterverarbeitung der Unterlagen auftreten. Auch Fragen zum Bewerbungsprozess beantworten wir in diesem Rahmen gern. Wenn die Beratung jedoch deutlich über die vereinbarte Leistung hinausgeht, behalten wir uns vor, diese gesondert in Rechnung zu stellen.
13. Mein letzter Arbeitgeber erstellt kein Zeugnis. Ich soll selbst einen Entwurf liefern!
Generell hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten, darüber hinaus kann der Arbeitnehmer verlangen, dass es Angaben zu Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) enthält.
Sehr gern erstellen wir für Sie den Entwurf eines qualifizierten Arbeitszeugnisses zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber. Damit können Sie den Prozess der Zeugniserstellung erheblich beschleunigen und Sie können dafür sorgen, dass alle inhaltlichen und formalen Anforderungen berücksichtigt werden.
14. Sind die Unterlagen, die Sie für mich erstellen, einwandfrei?
Wir entwerfen Bewerbungsunterlagen speziell für den jeweiligen Bewerber und berücksichtigen dessen aktuelle Situation und seinen individuellen Werdegang. So werden die für die gewünschte Position relevanten Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten ins bestmögliche Licht gerückt.
Trotz aller Sorgfalt kann es passieren, dass wir bei der abschließenden Bearbeitung einen Tippfehler übersehen. Das ist ärgerlich. Da die Unterlagen in Formulierung, Aufbau und Struktur aber einem sehr hohen Standard entsprechen, schmälert dies unserer Erfahrung nach den gewünschten Erfolg nicht. Unsere Kunden erhalten stets ein sehr gutes Feedback zu den eingereichten Unterlagen.